STAFFOREX – stafforex.eu
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Arbeitnehmer-Richtlinie ist ein untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von STAFFOREX und enthält die detaillierten Regelungen zu den Arbeitnehmerprofilen sowie zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer.
Die Nutzung der STAFFOREX-Plattform durch Arbeitnehmer – von der Registrierung bis zur Bewerbung auf Stellenangebote – ist kostenlos.
2. Registrierung und Erstellung des Profils
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und ausschließlich seine eigene E-Mail-Adresse zu verwenden.
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ein berufliches Profil zu erstellen. Dieses kann insbesondere den Namen, ein Profilbild, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Qualifikationen, einen Lebenslauf, Zeugnisse, Empfehlungsschreiben sowie einen Vorstellungstext enthalten.
Der Arbeitnehmer darf ausschließlich solche Daten, Dokumente oder Bilder hochladen, zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist. Für die Richtigkeit, Echtheit und Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Inhalte trägt der Arbeitnehmer die volle Verantwortung.
STAFFOREX ist berechtigt, Arbeitnehmerprofile zu prüfen und freizugeben. Es besteht kein Anspruch auf die Freigabe jedes eingereichten Profils.
Bei der Freigabe eines Profils berücksichtigt STAFFOREX insbesondere die angegebenen Sprachkenntnisse und die Berufserfahrung. Ziel der Plattform ist es, ausschließlich Profile von Bewerber/innen zu veröffentlichen, die eine ernsthafte, tatsächliche Absicht zur Arbeitsaufnahme haben. Aus diesem Grund werden mindestens Deutsch- oder Englischkenntnisse auf dem Niveau A1 erwartet; fehlen diese, ist einschlägige Berufserfahrung in der angestrebten Position erforderlich. STAFFOREX beurteilt diese Kriterien einzelfallbezogen im Rahmen einer manuellen (menschlichen) Prüfung und behält sich das Recht vor, die Freigabe zu verweigern.
Voraussetzung für die Freigabe des Profils ist das Hochladen eines Profilbildes.
2/A. Bewerbung zu zweit oder als Gruppe
Der Arbeitnehmer kann angeben, dass er gemeinsam mit seinem Partner/seiner Partnerin, einem Familienmitglied oder bekannten Personen (zu zweit oder als Gruppe, insgesamt höchstens 4 Personen) arbeiten möchte. Die Bewerbung zu zweit funktioniert so, dass jede Person ein eigenes, separates Arbeitnehmerprofil auf der Plattform erstellt und ausschließlich ihre eigenen Daten angibt und verwaltet.
Der Arbeitnehmer gibt in diesem Fall keinerlei personenbezogene Daten über eine andere Person an. Die Verknüpfung entsteht dadurch, dass der Arbeitnehmer anhand der E-Mail-Adresse seines Partners – der bereits registriert ist – eine Verknüpfungsanfrage sendet, die die andere Person in ihrem eigenen Dashboard annimmt (beiderseitige Zustimmung). Es können auch mehrere Partner verbunden werden, insgesamt bis zu vier Personen; diese Regelungen gelten für alle Beteiligten gleichermaßen, und jede/r Beteiligte kann jederzeit austreten.
Die E-Mail-Adresse des Partners dient ausschließlich der Identifizierung des bereits registrierten Nutzers und der Zustellung der Verknüpfungsanfrage. Nach der Verknüpfung wird für die Arbeitgeber angezeigt, dass sich der Arbeitnehmer zu zweit bewirbt, und sie können das eigenständige Profil des Partners einsehen.
Beide Personen teilen ausschließlich ihre eigenen, freiwillig angegebenen Daten, entsprechend den von ihnen selbst festgelegten Sichtbarkeitseinstellungen. Die Verknüpfung kann von jeder der beiden Personen jederzeit im Dashboard aufgehoben werden; die Trennung löscht weder das Profil noch die Daten einer der beiden Personen.
3. Sichtbarkeit des Profils
Der Arbeitnehmer kann in den Profileinstellungen jederzeit festlegen, ob sein Profil aktiv oder pausiert ist. Für die Zugänglichmachung des vollständigen Profils gegenüber Arbeitgebern gilt davon getrennt eine freiwillige Einwilligung.
Basis-Profildaten
Der Arbeitnehmer willigt bei der Registrierung ein, dass seine Basis-Profildaten für registrierte Arbeitgeber sichtbar sind. Die Einwilligung in die Sichtbarkeit der Basis-Profildaten ist Voraussetzung für die Veröffentlichung des Profils.
Zu den Basis-Profildaten gehören insbesondere der Name, das Profilbild, die gesuchte Position, die Sprachkenntnisse, die Berufserfahrung, der Verfügbarkeitsstatus, der voraussichtliche Arbeitsbeginn sowie eine kurze Vorstellung des Arbeitnehmers.
Solange das Arbeitnehmerprofil aktiv ist, können diese Basis-Profildaten registrierten Arbeitgebern unabhängig von deren Abonnement angezeigt werden.
Vollständiges Profil
Unabhängig von der Sichtbarkeit der Basis-Profildaten kann der Arbeitnehmer freiwillig und ausdrücklich darin einwilligen, dass sein vollständiges Profil für Arbeitgeber mit einem PROFI- oder PREMIUM-Abonnement zugänglich ist.
Das vollständige Profil kann insbesondere den Lebenslauf, Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, Dokumente, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie weitere Kontaktdaten enthalten.
Die Einwilligung in die Sichtbarkeit des vollständigen Profils ist keine Voraussetzung für die Veröffentlichung des Arbeitnehmerprofils. Erteilt der Arbeitnehmer diese Einwilligung nicht oder widerruft er sie später, bleiben seine Basis-Profildaten – sofern sein Profil im Übrigen aktiv ist – weiterhin für registrierte Arbeitgeber sichtbar. Die Inhalte des vollständigen Profils sind in diesem Fall jedoch auch für Arbeitgeber mit einem PROFI- oder PREMIUM-Abonnement nicht zugänglich.
Änderung der Sichtbarkeit des vollständigen Profils und Widerruf der Einwilligung
Der Arbeitnehmer kann seine Einwilligung in die Sichtbarkeit des vollständigen Profils jederzeit in den Profileinstellungen ändern oder widerrufen.
Der Widerruf der Einwilligung beendet ausschließlich den zukünftigen Zugriff auf das vollständige Profil und führt nicht automatisch zur Ausblendung der Basis-Profildaten, sofern das Arbeitnehmerprofil im Übrigen aktiv ist.
Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung und betrifft nicht diejenigen Daten, die Arbeitgeber vor dem Widerruf rechtmäßig zur Kenntnis genommen haben.
Pausieren des Profils
Der Arbeitnehmer kann sein gesamtes Profil in den Profileinstellungen jederzeit pausieren (zum Beispiel, wenn er keine Arbeit mehr sucht). Durch das Pausieren wird das Profil – einschließlich der Basis-Profildaten – aus der Arbeitgebersuche und aus den öffentlichen Ergebnissen entfernt und ist auch über einen direkten Link nicht mehr einsehbar. Das Pausieren ist keine Löschung: Der Arbeitnehmer kann sein Profil jederzeit wieder aktivieren, und seine Daten bleiben erhalten.
4. Verwendung der Daten durch Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen die Daten von Arbeitnehmern ausschließlich für Zwecke der Personalsuche, Personalgewinnung und Personalauswahl verwenden.
Es ist untersagt, Arbeitnehmerdaten zu verkaufen, an Dritte weiterzugeben, massenhaft zu erfassen oder auf Grundlage der im STAFFOREX-System verfügbaren Daten eigene Datenbanken außerhalb des STAFFOREX-Systems aufzubauen.
5. Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,
- wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen;
- ausschließlich Dokumente hochzuladen, die ihm gehören oder zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist;
- über die Chat-Funktion respektvoll mit Arbeitgebern zu kommunizieren;
- keine falschen oder irreführenden Informationen bereitzustellen;
- stets nur ein aktives Arbeitnehmerprofil zu unterhalten.
Bewertungen des Arbeitnehmers müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen sowie sachlich und respektvoll formuliert sein. Die Veröffentlichung unwahrer, beleidigender oder böswilliger Bewertungen ist untersagt.
5/A. Video-Interview
Der Arbeitgeber kann über die Plattform einen Termin für ein Video-Interview vorschlagen. Die Teilnahme ist freiwillig: Der Arbeitnehmer kann den Termin annehmen, einen neuen Termin vorschlagen oder ablehnen.
Der Inhalt des Gesprächs wird von STAFFOREX nicht aufgezeichnet und nicht gespeichert. Der Arbeitgeber darf das Gespräch ohne vorherige Einwilligung des Arbeitnehmers nicht aufzeichnen.
5/B. KI-Dienste
STAFFOREX kann den Vorstellungstext mithilfe künstlicher Intelligenz automatisch in die jeweils andere Sprache übersetzen, damit auch deutschsprachige Arbeitgeber ihn verstehen. Dieser Dienst ist kostenlos, und der Originaltext bleibt erhalten.
Darüber hinaus bietet die Plattform einen gesondert und freiwillig nutzbaren, kostenpflichtigen Generator für Lebensläufe und Motivationsschreiben an. Dessen Nutzung ist keine Voraussetzung für die Registrierung, die Erstellung eines Profils, die Stellensuche oder die Bewerbung — diese Funktionen der Plattform bleiben in jedem Fall kostenlos.
6. Umgang mit inaktiven Profilen
STAFFOREX verfolgt das Ziel, Arbeitgebern eine aktuelle und aktive Datenbank von Arbeitnehmerprofilen bereitzustellen. Als Aktivität gelten insbesondere die Anmeldung auf der Plattform, Änderungen am Profil, das Absenden von Bewerbungen, das Senden oder Empfangen von Nachrichten sowie das Hochladen von Dokumenten.
Bleibt ein Arbeitnehmerprofil über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen inaktiv, versendet STAFFOREX eine Erinnerungs-E-Mail an den Arbeitnehmer.
Nach Erhalt dieser Benachrichtigung erhält der Arbeitnehmer eine Nachfrist von 14 Tagen. Jede Aktivität innerhalb dieser Frist beendet den Inaktivierungsprozess.
Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine Aktivität, wird das Profil auf den Status „inaktiv“ gesetzt. Inaktive Profile erscheinen weder in den Suchergebnissen der Arbeitgeber noch in öffentlich zugänglichen Profilübersichten.
Bleibt das Profil auch nach weiteren 30 Tagen weiterhin inaktiv, ist STAFFOREX berechtigt, das Profil sowie die dazugehörigen Daten endgültig zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Arbeitnehmer kann sein Profil jederzeit – auch nach der Inaktivierung, bis zur endgültigen Löschung – durch Anmeldung oder eine andere Aktivität wieder aktivieren.
7. Folgen von Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Richtlinie – insbesondere bei der Angabe falscher Daten, der Erstellung irreführender Profile oder der Verletzung der Kommunikationsregeln – ist STAFFOREX berechtigt, das Arbeitnehmerprofil einzuschränken, vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
8. Zugehörige Dokumente
Diese Arbeitnehmer-Richtlinie gilt als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von STAFFOREX, der Datenschutzerklärung sowie – im Falle der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Zusatzleistungen – der Abonnement- und Zahlungsbedingungen und ist zusammen mit diesen gültig und auszulegen.
Diese Richtlinie ist ab dem unten genannten Datum gültig und bleibt bis zu einem Widerruf oder einer Änderung in Kraft.
Gültig ab: Gültig ab: 6. August 2026
Version: 1.0
