Arbeitgeber-Richtlinien

STAFFOREX – stafforex.eu

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Arbeitgeber-Richtlinien sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von STAFFOREX und enthalten die detaillierten Regelungen für Arbeitgeberkonten, Berechtigungen und Pflichten.

Im Sinne dieser Richtlinie gilt als Arbeitgeber jedes Unternehmen, jede Organisation, jede Gesellschaft, jeder Einzelunternehmer oder jede sonstige im Rahmen ihrer beruflichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit handelnde Person, die bzw. der die STAFFOREX-Plattform zum Zweck der Suche, Anwerbung, Beschäftigung oder Vermittlung von Arbeitskräften nutzt, insbesondere Hotels, Restaurants, Gastronomiebetriebe, Tourismusunternehmen sowie Personalvermittlungs- und HR-Dienstleistungsunternehmen.

2. REGISTRIERUNG UND KONTOERSTELLUNG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Daten anzugeben, insbesondere den Firmennamen, den Unternehmenssitz, den Namen der Kontaktperson, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer sowie die Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer.

STAFFOREX ist berechtigt, die Echtheit des Arbeitgeberkontos zu überprüfen und die Freigabe der Registrierung von der Vorlage zusätzlicher Dokumente abhängig zu machen.

Der Arbeitgeber ist ausschließlich im eigenen Namen oder im Namen der von ihm vertretenen Organisation zur Nutzung der Plattform berechtigt.

Mit der Registrierung erklärt der Arbeitgeber, dass er die Plattform im Rahmen seines Unternehmens, seiner Organisation oder einer sonstigen beruflichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt und nicht als Privatperson für eigene Zwecke.

STAFFOREX ist berechtigt, die Registrierung abzulehnen oder das Konto im Falle falscher Angaben, des Verdachts auf Betrug oder rechtswidrige Aktivitäten zu sperren.

3. RECHTE UND BERECHTIGUNGEN DES ARBEITGEBERS

Der Arbeitgeber ist entsprechend seinem Abonnement insbesondere berechtigt:

  • Stellenangebote zu veröffentlichen;
  • Arbeitnehmerprofile im Umfang seines Abonnements einzusehen;
  • mit Arbeitnehmern Kontakt aufzunehmen (sofern das Paket eine Chat-Funktion enthält);
  • eine Favoritenliste zu verwenden (sofern das Paket diese Funktion enthält);
  • weitere mit dem Abonnement verbundene Dienstleistungen der Plattform zu nutzen.

Arbeitgeber mit dem BASIS-Paket können ausschließlich eingeschränkte Profilinformationen (Name, Position, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Verfügbarkeitsstatus und Profilbild) einsehen und sind nicht berechtigt, Lebensläufe, Dokumente, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Kontaktdaten einzusehen sowie die Chat-, Favoriten- oder Bewertungsfunktionen zu nutzen.

Arbeitgeber mit dem PROFI- oder PREMIUM-Paket sind berechtigt, vollständige Profile (Lebenslauf, Dokumente und Kontaktdaten) jener Arbeitnehmer einzusehen, die hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben.

4. STELLENANZEIGEN UND PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die von ihm veröffentlichte Stellenanzeige wahre und genaue Informationen enthält, auf eine rechtmäßige Beschäftigung gerichtet ist, nicht irreführend ist und die Rechte Dritter nicht verletzt.

Es ist untersagt, Stellenanzeigen zu veröffentlichen, die unwahre oder irreführende Angaben enthalten, auf rechtswidrige Tätigkeiten gerichtet sind oder diskriminierende, beleidigende oder Spam-Inhalte enthalten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung einzuhalten und jede ungerechtfertigte Benachteiligung von Bewerbern aufgrund ihres Geschlechts, Alters, ihrer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, Behinderung oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale zu unterlassen.

Der Arbeitgeber kann über die im Paket enthaltene Anzahl hinaus einen zusätzlichen Anzeigenplatz erwerben oder seine Anzeige hervorheben lassen. Die Bedingungen und Gebühren hierfür sind in den Abonnement- und Zahlungsbedingungen enthalten. Die Hervorhebung berührt nicht die Regelungen zum Inhalt der Anzeige.

Die Stellenanzeigen des Arbeitgebers werden für Arbeitnehmer/innen ausschließlich dann angezeigt, wenn das Konto von STAFFOREX genehmigt wurde, ein gültiges Abonnement oder eine laufende Testphase besteht, die Sichtbarkeit des Profils aktiviert ist und der Arbeitgeber seine Anzeigen nicht pausiert hat.

STAFFOREX ist berechtigt, Stellenanzeigen zu überprüfen, Änderungen zu verlangen, sie vorübergehend zu sperren oder zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung oder Genehmigung jeder eingereichten Stellenanzeige.

5. BESCHRÄNKUNGEN DER NUTZUNG DER DATENBANK

Arbeitgeber dürfen die auf der Plattform verfügbaren Daten von Arbeitnehmern ausschließlich zum Zweck der Personalgewinnung, der Personalsuche und der Personalauswahl verwenden.

Ausdrücklich verboten sind:

  • das Kopieren, die massenhafte Erfassung oder der Export der Arbeitnehmerdatenbank;
  • der Einsatz automatisierter Datenerfassungsprogramme, Scraper oder Bots;
  • der Aufbau eigener Datenbanken auf Grundlage der im STAFFOREX-System verfügbaren Daten;
  • der Verkauf oder die Weitergabe von Arbeitnehmerdaten an Dritte;
  • jede sonstige Nutzung der Daten, die gegen diese Richtlinie verstößt.

STAFFOREX ist berechtigt, Zugriffe von Arbeitgebern sowie Profilaufrufe aus Sicherheits- und Datenschutzgründen zu protokollieren und bei Verdacht auf Missbrauch den Zugang einzuschränken oder zu sperren.

Bei einer Bewerbung zu zweit oder als Gruppe (insgesamt höchstens vier Personen) verfügt jede Person über ein eigenes Arbeitnehmerprofil, und die Verbindung entsteht durch die Verknüpfung der Profile; für die Daten der anderen Personen (der Partner) gelten sämtliche in diesem Punkt genannten Einschränkungen in gleicher Weise.

6. KOMMUNIKATION UND BEWERTUNGEN

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Kommunikation über die Chat-Funktion respektvoll zu handeln und sich jeder beleidigenden, belästigenden oder irreführenden Verhaltensweise zu enthalten.

Bewertungen, die von Arbeitgebern abgegeben werden, müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen sowie sachlich und respektvoll formuliert sein. Die Veröffentlichung unwahrer, beleidigender, ehrverletzender oder böswilliger Bewertungen ist untersagt.

6/A. VIDEOINTERVIEW

Arbeitgeber mit einem PREMIUM-Paket können über die Plattform einen Termin für ein Videointerview mit dem/der Arbeitnehmer/in vereinbaren.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Videointerview ausschließlich zu Auswahlzwecken zu nutzen und von einer Aufzeichnung des Gesprächs sowie von der Weitergabe seines Inhalts an Dritte abzusehen, es sei denn, der/die Arbeitnehmer/in hat dem zuvor ausdrücklich zugestimmt.

Der/die Arbeitnehmer/in ist nicht verpflichtet, an einem Videointerview teilzunehmen; die Ablehnung der Teilnahme darf für sich genommen zu keiner Benachteiligung führen.

7. FOLGEN VON VERSTÖSSEN

Bei Verstößen gegen diese Richtlinie ist STAFFOREX insbesondere berechtigt,

  • eine Verwarnung auszusprechen;
  • den Zugriff einzuschränken;
  • das Konto vorübergehend zu sperren;
  • das Konto und das Abonnement dauerhaft zu kündigen oder zu löschen;
  • erforderlichenfalls rechtliche Schritte einzuleiten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

STAFFOREX ist berechtigt, das Arbeitgeberkonto einzuschränken oder zu beenden, auch wenn die von Arbeitnehmer/innen erhaltenen Bewertungen des Arbeitgebers dauerhaft und in erheblichem Umfang negativ sind und dies die Vertrauenswürdigkeit oder den Ruf der Plattform gefährdet.

STAFFOREX verwarnt den Arbeitgeber in einem solchen Fall zuvor schriftlich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Über die Maßnahme entscheidet STAFFOREX nach Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der Anzahl, des Inhalts und der Glaubwürdigkeit der Bewertungen.

 

8. ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE

Diese Arbeitgeber-Richtlinien gelten gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von STAFFOREX, den Abonnement- und Zahlungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung und sind gemeinsam mit diesen auszulegen.

Diese Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung.

Gültig ab: 6. August 2026
Version: 1.0

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